Wahlärztin

Als Wahlärztin erfolgt die Kontaktaufnahme persönlich und individuell. Eine gute Koordination bzgl. der Terminplanung ist möglich. Das Erstgespräch erfolgt in ruhiger, stressfreier Atmosphäre und wird zeitlich an den erforderlichen Bedarf angepasst.
(1-1,5 Std in der Regel)

Ich stehe in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenversicherungsträgern (ausgenommen KFA Graz) und unterliege keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen.

Die Therapiekosten und Möglichkeiten der Bezahlformen können im Erstkontakt besprochen werden bzw. per Mail oder bei einem kurzen Telefonat davor.

Entsprechend den Leistungen und der Behandlungszeit erhalten Sie eine Honorarnote.  Die bezahlte Honorarnote kann für Patient:innen - nur wenn gewünscht- , welche bei der ÖGK versichert sind, von uns elektronisch eingereicht werden.

Falls Sie dies nicht wünschen, bzw. bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, können Sie die  bezahlte Honorarnote mit dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse selbstständig einreichen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann einen Teil der Kosten zurück, welcher maximal 80% des Tarifes eines dementsprechenden Kassenarztes/-ärztin entspricht. Die Höhe der Rückerstattungssumme ist bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich und ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall ebendort nach.

Es besteht außerdem ein Vertrag für PatientInnen der KFA, wobei diese Leistungen direkt über die Ordination abgerechnet werden. Das heißt, PatientInnen müssen keine Bezahlung der Leistung vor Ort leisten.

TIPP: Beachten Sie, ob Ihre Zusatzversicherung einen speziellen Rückerstattungstarif für Wahlärzte beinhält.

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